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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 20plus1.net

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Kauf von Bitcoin-Mining-Hardware (nachfolgend „Ware“ oder „Miner“) zwischen

20plus1 (20plus1 - hashrate and more GmbH, AdresseDr. Theodor Körner-Platz 2, 2460 Bruck an der Leitha, ATU82585515, FN 651849b) – nachfolgend „Verkäufer“ –

und dem Kunden, die über die Website www.20plus1.net geschlossen werden.

(2) Unterscheidung der Kundentypen:

  • Verbraucher (B2C): natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs. 3 KSchG).
  • Unternehmer (B2B): jede natürliche oder juristische Person bzw. eingetragene Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Bestellvorgang

(1) Die Darstellung der Ware auf 20plus1.net stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot durch Versand einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) annimmt.

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (insbesondere bei begründetem Verdacht auf gewerbsmäßigen Weiterverkauf durch Verbraucher oder Zahlungsausfallrisiko).

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %), soweit nicht ausdrücklich netto ausgewiesen. Bei B2B-Kunden mit gültiger UID wird die USt ausgewiesen und kann bei gültigem Reverse-Charge-Verfahren entfallen.

(2) Zahlung erfolgt per Vorkasse (Banküberweisung) oder in BTC oder USDC. Bei Vorkasse ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig.

(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Bei B2B-Kunden gilt ergänzend: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferung

(1) Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Österreich / EU (ggf. zzgl. Versandkosten, siehe Website).

(2) Gefahrübergang:

  • B2C: erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder dessen Empfangsbevollmächtigten (§ 7b Konsumentenschutzgesetz).
  • B2B: mit Übergabe an den Transporteur / Spediteur.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Gewährleistung / Mängelhaftung

(1) Gesetzliche Gewährleistung (bewegliche Sachen)

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe der Ware.

  • B2C (Verbraucher):
    • Die Beweislastumkehr gilt für 12 Monate nach Übergabe (§ 924 ABGB iVm VGG).
    • Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
    • Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche: 3 Monate nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistungsfrist, wenn der Mangel innerhalb der 2 Jahre aufgetreten ist.
  • B2B (Unternehmer):
    • Die Beweislastumkehr gilt nur 6 Monate nach Übergabe.
    • Gewährleistungsansprüche können in Individualverträgen oder bei kaufmännischer Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377 f UGB) eingeschränkt werden.

(2) Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Transporteur und beim Verkäufer zu rügen.

(3) Bei gebrauchten Minern (falls angeboten) wird die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt.

§ 6 Garantie (freiwillig)

(1) Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt der Verkäufer / Hersteller auf bestimmte Miner-Modelle eine freiwillige Herstellergarantie (Dauer und Umfang siehe Produktbeschreibung oder Garantiekarte).

(2) Die Garantiebedingungen richten sich nach den jeweiligen Herstellerangaben (meist 12 Monate). Die Garantie ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und besteht neben dieser.

(3) Bei B2C-Kunden informieren wir gemäß kommender EU-Pflichten (ab Herbst 2026) klar über gesetzliche Gewährleistung und etwaige Haltbarkeitsgarantien.

§ 7 Besondere Hinweise – Bitcoin-Mining-Hardware

(1) Miner sind Hochleistungs-Elektronikgeräte mit sehr hohem Stromverbrauch (oft 2.000–4.000 W pro Gerät). Der Kunde ist allein verantwortlich für ausreichende Stromversorgung, Kühlung, Brandschutz und Einhaltung örtlicher Vorschriften (Stromnetz, Lärmschutz, Mietrecht).

(2) Mining ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden (Bitcoin-Kurs, Mining-Schwierigkeit / Difficulty, Strompreis, Halving-Ereignisse, Regulierungsrisiken). Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Rentabilität des Minings.

(3) Software-Updates des Miners / des Herstellers liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen.

§ 8 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – außer bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur für typische und vorhersehbare Schäden.

(3) B2B: Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Kaufpreis der jeweiligen Ware beschränkt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

§ 9 Widerrufsrecht (ausschließlich B2C)

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach FAGG.

Kein Widerrufsrecht besteht u.a. bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG) – z. B. bei individualisierter Konfiguration von Mining-Rigs.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand:

  • B2C: gesetzlicher Gerichtsstand des Verbrauchers.
  • B2B: ausschließlicher Gerichtsstand [Bruck an der Leitha].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.